wir haben aus der homepage einer Verbindung (VdSt-HD) ein Gedicht, das wir für ein Volkslied hielten, kopiert (Die alten Rittersleut) und es auf unsere homepage gestellt. – vor vielen Jahren.
Heute erhielten wir von einer Kanzlei http://www.ke-recht.de/anwalte/dr-peter-f-reinke/
einen Bescheid über 1000 Euro, wir könnten nur weitere Kosten verhindern durch sofortiges Zahlen.(Frist 10 Tage) Klar habe ich den Text kopiert, hielt ihn aber für ein altes Volkslied. Wie machen es eigentlich die vielen anderen Stellen im Netz, die auch den Text haben, dass die nicht auch verklagt werden. Gibt es hier eine Mediation zur Schlichtung oder hilft nur Augen zu, Geldbeutel auf und vergessen? Oder ist sogar das gefährlich?? Wer weiss da Rat. gibt es überhaupt eine so kurze Frist, darf man sich nicht mal erst verschnaufen? Naja. Valentin wäre dazu sicher ein Bonmot eingefallen…