Tja, aber was dann? Mahnungen, Vollstreckungsbefehle, schufa-Einträge?
Tatsache ist, dass
- mein Eintrag nie niemals!!! absolut nirgendwo im Netz zu finden ist
- keine kontakt dadurch zustande kommen
- mithin der “Werbeaufwand” und das Ergebnis in keinem Verhältnis stehen
- mithin kein Werbeversprechen gehalten wird
- keine Leistung erbracht, aber Forderungen eingetrieben werden
- und hier bereits mehrere Beispiele aufgeführt wurden, die doch als Präzedenzfälle bei einem Verfahren nützlich sein müssten.
Was tun wir konkret allesamt?
Was passiert, wenn man eine informative Pressemeldung über die Figuren und ihre Praktiken schreibt? Läuft das dann unter Verleumdung oder kriegen sie kalte Füsse?
Danke für Feedback und konkrete Tips – Anwalt nehmen ist gut und schön, aber das scheint mal zu klappen und mal nicht, wie hier auch ans Tageslicht kam.