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Kommentar zu Abmahnung wegen fehlender 40,00 EUR Klausel und fehlenden Pflichtinformationen von RA Kysucan

Die Kanzlei Patrick Böttcher, Kerstin Züwerink-Roek und Andreas Heiseler vertrat die Auplexa UG in einem weiteren Fall wegen der Erstattung von Abmahnkosten vor dem Berliner Landgericht (16 O 365/13) und scheiterte erneut, weil das Gericht von Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Absatz 4 UWG ausging. Auch in diesem Verfahren kam die Auplexa UG, vertreten durch Herrn Marin Chatzifrantzis, der Aufforderung nicht nach, betriebswirtschaftlich aussagekräftige Unterlagen vorzulegen, so dass ihr Verhalten rechtsmissbräuchlich sei. 40 Verfahren nur am Berliner Landgericht lassen erahnen, wie viele Abmahnungen die Auplexa UG aussprechen ließ.


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