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Channel: Kommentare für Anwaltskanzlei Schuster
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Kommentar zu Rechnung Industrie und Gewerbe Verwaltung über Eintrag in einem Onlineregister von Xeno ToJo

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Auch ich habe kurz nach der Gründung meiner Firma solche Schreiben erhalten. Mein Rat: Genau lesen, denn da steht überall “wir bieten Ihnen an” oder “offeriertem Betrag”, was heisst: Es ist ein Angebot. Der normale Eintrag ins Handelsregister, wenn dieser bezahlt ist, IST der Eintrag ins Register, mehr braucht man nicht. Auch mein Rat: Ignonieren und NICHT zahlen. Ganz davon abgesehen, dass die Eintragung in eine Webseite oder Datenbank, die hunderte von Euro kostet, keine echten Vorteile schaffen kann für ein Unternehmen. Höchstens Kosten.


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