Wir haben jetzt 5 verschiedene Schreiben erhalten. Alle Konten sind mit deutscher IBAN. Aber einen Fall finde ich extrem frech. Im Schreiben von der VHG heißt es wörtlich: „Es wird daher eindringlich darauf hingewisen (tatsächlich falsch geschrieben), dass Abrechnungen des Registergerichts für Handelsregistereintragungen und deren Veröffentlichungen über uns erfolgen.“
Also vorsicht. Bange machen gilt nicht.