Die Forderungen der Herren Schlömer & Sperl sollten auf keinen Fall in der geltend gemachten Höhe bezahlt werden. Die Herrn Schlömer & Sperl haben in Braunschweig nicht bekommen was sie wollten. Im Gegenteil: Hochmut kommt immer vor dem Fall: Anwaltskosten max. 100,00 EUR und Schadnesersatz pro Bild 20,00 EUR.
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