Bitte!
Das ist ja kindisch und dilletantisch!
Der richtige Ablauf wäre folgender in unserem Rechtsstaat:
Mahnbeschein(e), dann muss irgrndwann bei dir ein Schreiben eines Gerichts kommen, auf das du anworten kannst.
Du bestreitest dort die Forderung!
Dann gibt es eine Gerichtsverhandlung, in der fedtgestellt weird, wer Recht hat.
Erst dann, also erst danach kann das Unternehmen einen sogenannten „Titel“ erwirken, der es ihnen ermöglicht, einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen.
Dieser würde dich dann kontaktieren.
Du siehst, da stimmt ja gar nichts sn dem Schreiben, von wegen öffnen der Türe oder Sachen mitnrhmen. Kindischer geht nimmer..
Alles was du wissen musst ist das, was dir die Polizei gesagt hat:
NICHT ZAHLEN!
Und hör bitte auf, mit denen irgendwie zu kommunizieren, das zeigt denen, dass du sie ernst nimmst..
Du reagierst erst wieder! wenn du vom Gericht einen echten Mahnbescheid (meist ein blauer Umschlag) zugestellt bekommst. VOM GERICHT,NUR VOM GERICHT!
Da gibst du dann an “ Forderung wird bestritten“ -und schickst es ans Gericht zurück!
Auf die Schreibrn der anderen reagierdt du gar nicht mehr!
Spätestens, wenn der 9. dann vorbei ist kannst du dich darüber amüsieren, was sue als nächstes alles behaupten..