Auch ich habe eine Rechnung erhalten.Auf meine Frage,wo der Abo-Vertrag und von wem
er abgeschlossen wurde,habe ich keine Anwort erhalten,dafür eine weitere Mahnunhg.
Ich überlege ob ich nicht Strafanzeige gemäß § 217 StgB erstatte.
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Kommentar zu Mahnung der PVZ Pressevertriebszentrale wegen Zeitschriften-Abo mit der MVR Medienvertrieb GmbH von Beier
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