Die Anwälte der Nick Medien Vertriebunion sagen zu dem Kommentar folgendes: “Es ist unzutreffend, dass meine Mandantin Zeitschriften verlost. Dies lässt sich auch schon dem Gewinn-Chance-Schreiben selbst entnehmen. Dort sind die möglichen Gewinne explizit aufgeführt. Ausgeschlossen ist auch, dass der Kommentatorin gesagt worden sei, sie hätte 200(!) Reisegutscheine gewonnen.”
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