Ich verstehe nicht ganz, daß die Verkäufer nicht an ihr Geld kommen. Da kann man doch so eine gerichtliche Mahnung (ich weiß nicht genau, wie das heißt) hinschicken. Kann man sogar online ausfüllen und abschicken. Und man kann einen Haken setzen, daß, wenn der Beklagte nicht antwortet, dann automatisch eine Klage draus wird.
Wenn Amazon dann an das Gericht antwortet, daß der Kläger sehr wohl Geld bekommt, hat man was in der Hand und kann pfänden lassen. Ich glaube nicht, daß Amazon auf dieses Schreiben antwortet, daß die Forderung unberechtigt ist. Also stehen doch die Chancen auf eine Pfändung sehr gut.
Warum wird das nicht gemacht? Braucht man noch nicht einmal einen Anwalt für, und die Kosten sind eher niedrig. Und wenn es doch zur Klage kommt: Egal, wie viel Geld Amazon hat, es kommt doch auf den Streitwert an, wenn ich mich nicht täusche.
Und zu dem Beitrag von Henning Menken möchte ich sagen: Man kann in einigen Fällen schon was gegen Rezensionen tun. Bei mir hat jemand ein eBook nicht bekommen (konnte es wohl nicht runterladen oder der Reader war kaputt – keine Ahnung) und hat deswegen mein Buch schlecht bewertet. Das habe ich bei Amazon beanstandet und die Rezension wurde gelöscht. Auch wenn beleidigende Worte fallen, stehen die Chancen auf Löschung der Rezension gut.
LG
Michael